Staatsanwaltschaften und Gerichte sind verpflichtet, Bußgelder gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen zuzuweisen. Gerne würden wir auch bei Ihnen auf die Liste für gemeinnützige Organisationen kommen. Leider haben wir keine finanziellen Mittel, um als deutschlandweite Organisation bei allen Gerichten und weiteren juristischen Einrichtungen bzw. Ansprechpartnern persönlich anzufragen bzw. vorzusprechen. Wir würden uns deshalb sehr freuen, wenn Sie uns als Richter oder Staatsanwalt oder in jeder anderen hierfür in Frage kommenden Funktion einfach eine Nachricht an info@stiftungsonnenseite.de zukommen lassen und wir werden uns sofort bei Ihnen melden.
Als RichterIn aktiv werden
Zuverlässige Bearbeitung
Selbstverständlich erhalten Sie regelmäßige Bestätigungen, wenn wir eine Bußgeldzuweisung erhalten haben. Dies betrifft selbstverständlich auch einzelne Raten sowie eine Abschlussbestätigung.
Permanente Auskunftsfähigkeit
Unsere Stiftungs-Software erlaubt uns eine permanente Auskunft, wie wir die Bußgelder verwendet haben.
Spezielles Bußgeldkonto
Selbstverständlich haben wir für die Verwaltung der eingehenden Bußgelder ein spezielles Bußgeldkonto, um diese Geldeingänge von den eingehenden Spenden zu trennen.
„Des einen Freud, des anderen Leid“ sagt der Volksmund und wir würden uns sehr freuen, wenn wir als Stiftung Sonnenseite zur Erfüllung unserer Aufgaben auch die ein oder andere Überweisung erhalten würden.