Wer wir sind

Die Thomas Peters-Stiftung Sonnenseite wurde im Dezember 2011 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Sie ist zu gemeinnützigen, mildtätigen Zwecken errichtet und die Spenden bzw. Zustiftungen sind im Rahmen der aktuellen Steuergesetzgebung absetzbar. Die Regierung von Oberbayern als Stiftungsaufsicht führt die Stiftung unter der Nummer 12.1-1222.1 M/P 29. Das zuständige Finanzamt ist das Finanzamt München. Hier wird die Thomas Peters-Stiftung Sonnenseite unter der Nummer 143/235/80848 geführt.

Ziele und Visionen

Wir wollen möglichst vielen Menschen von der Geburt bis zum Tod in schwierigen Lebensabschnitten helfen.

Als Stifter kam ich in einem entwickelten Land gesund zur Welt und durfte wie selbstverständlich allen meinen Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulen besuchen. Es folgte die private Familiengründung mit zwei gesunden Kindern.

Über einen Zeitraum von 37 Studien- und Berufsjahren in gesundem Zustand konnte ich viel erleben, erreichen, aufbauen, weitergeben und aber auch verdienen. Ist das alles so selbstverständlich oder gehörte nicht auch in vielen Situationen eine große Portion Glück dazu?

Jetzt ist es an der Zeit,  etwas davon zurückzugeben.

Ich hoffe, dass viele Menschen diese Gedanken mit mir teilen und ebenso Dankbarkeit und Zufriedenheit empfinden können. Teilen und geben können bzw. sich in vielfältigster Weise sozial zu engagieren wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger.

Aber wir sind nur ein ganz kleines Rad im großen Räderwerk und können aus eigenen Mitteln nur einige wenige Projekte im Jahr unterstützen.

Auch wenn wir uns jetzt hier wiederholen, möchten wir hier nochmals betonen, das 100% Ihrer Spenden weitergegeben werden.

Ihre Spende in guten Händen

Helfen Sie uns, damit wir helfen können. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

ThPe@StiftungSonnenseite.de

Thomas Peters
Vorstandsvorsitzender Stiftung Sonnenseite

Bankverbindung

Spendenkonto:
IBAN DE81700205000009898000
BIC BFSWDE33MUE
Bank für Sozialwirtschaft

Eine Stiftung ist für die Ewigkeit ausgelegt. Bei Stiftungsgründung hatte ich das Glück, dass nicht nur meine Kinder, sondern auch das erste Enkelkind bereits das Licht der Welt erblickt hatte.

Somit war der Grundstein für eine langfristige Weiterführung der Stiftung von Anfang an gelegt und die oftmals schwierige Generationenübergabe erscheint leichter zu werden, wenn eine motivierte Familie dahintersteht. Somit stellt sich naturgemäß die Frage, ob bereits zum 10-jährigen Jubiläum einer Stiftung eine erste Rückschau gehalten werden sollte oder ob man damit nicht 100, 200 oder noch mehr Jahre warten sollte. Im Gegensatz zu vielen anderen der insgesamt knapp 25.000 Stiftungen in Deutschland befinden wir uns ja somit noch in der Aufbauphase und haben dabei aber schon einiges erreicht. So konnten wir in den ersten 10 Jahren Projekte auf vier verschiedenen Kontinenten zu insgesamt sieben unterschiedlichen Themen direkt und indirekt mit ihren Spenden und unseren Erträgen aus dem Grundvermögen der Sitftung unterstützen und haben dabei fast genau 1.000.000€ ausschütten können.

Stiftungsorgane sind der Stiftungsvorstand, bestehend aus dem Stifter Thomas Peters als Vorstandsvorsitzenden und seinem Sohn Jan als Vorstand. Der Stiftungsrat wird von seiner Tochter Julia geleitet. Weiterhin ist ein weiteres quasi Familienmitglied und der Stifter selbst im Stiftungsrat tätig.

Seit Oktober 2022 unterstützt Jürgen Grosse, ein „Fundraising-Urgestein“ mit seiner jahrzehntelangen Expertise den Stiftungsrat.

Aktuell plant der Stifter diese Tätigkeit bis in die dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts auszuüben und dann anschließend, wie bereits in der Satzung verankert, an seinen Sohn zu übergeben.

Die Thomas Peters-Stiftung Sonnenseite ist mit einem Grundvermögen von 1.000.000 € ausgestattet. Das Stiftungskapital muss, wie in jeder anderen Stiftung, erhalten werden und es dürfen nur die Erträge, bestehend aus Zinsen und Dividenden des Grundvermögens, sowie Ihre eingegangenen Spenden für die vielfältigen Aufgaben der Stiftung Sonnenseite eingesetzt werden.

Die von einem Buchprüfer geprüften Jahresabschlüsse von 2011 bis 2019 finden Sie hier :

Jahresabschluss 2011

Jahresabschluss 2012

Jahresabschluss 2013

Jahresabschluss 2014

Jahresabschluss 2015

Jahresabschluss 2016

Jahresabschluss 2017

Jahresabschluss 2018

Jahresabschluss 2019

Jahresabschluss 2020

Die Satzung der Stiftung Sonnenseite finden Sie hier:
Satzung als pdf

Warum spenden wir? - 12 gute Gründe

  • 1. Die 100%-Garantie der kompletten Spendenverwendung für den guten Zweck.
  • 2. Ich fühle mich viel wohler, wenn ich helfen kann.
  • 3. Ich zahle keine Kirchensteuer und wollte immer schon diesen Betrag spenden.
  • 4. Hier gibt es keine Verwaltungskosten, die von meiner Spende abgezogen werden.
  • 5. Ein Projekt der StiftungSonnenseite hat mich bewegt.
  • 6. Mir geht es besser als den meisten Menschen auf der Welt und dafür bin ich dankbar.
  • 7. Ich fühle mich der StiftungSonnenseite verbunden.
  • 8. Ich möchte Steuern sparen und kann damit sogar noch helfen.
  • 9. Ich fühle mich privilegiert und möchte etwas zurück geben.
  • 10. Ich wurde so erzogen – Spenden ist bei uns Familientradition.
  • 1. Die 100%-Garantie der kompletten Spendenverwendung für den guten Zweck.
  • 11. Ich möchte Vorbild sein.
  • 12. Jemand hat mich dazu aufgefordert.